Widerspruch gegen den Honorarbescheid 1/2010 einlegen

22.07.10

- nicht nur eine politische Frage

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung empfiehlt: Legen Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid  1/2010 ein.

„Deutschlands Kassenärzte haben ihre Einkommen im Krisenjahr 2009 um voraussichtlich mehr als 6 Prozent gesteigert. Das ergibt sich aus den Daten des von Kassen und Ärzten getragenen Gemeinsamen Bewertungsausschusses für die Honorare der ersten drei Quartale 2009, die der F.A.Z. vorliegen“ schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 15.7.2010.

Inwieweit diese Entwicklung die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen nun tangieren muss, gilt es mit soliden Zahlen zu prüfen.

Bezeichnenderweise liegen auch der F.A.Z. je nach Quelle divergierende Zahlen hinsichtlich der durchschnittlichen Ertragsmöglichkeiten vor. Allen gemeinsam ist:  der Überschuss weißt die oben zitierte Steigerungsrate von ca. 6 % im Vergleich der ersten drei Quartale 2009 zu 2008 auf.

Die DPtV fordert einen durch den Bewertungsausschuss in Beschlussform gegossenen Mechanismus, durch den die angemessene Vergütung, die sich nach den vorliegenden höchstrichterlichen Urteilen des BSG noch immer an den Erträgen ärztlicher Vergleichsgruppen zu orientieren hat, zeitnah an die Entwicklung der Arzteinkünfte gekoppelt wird.


Eine weitere Unbekannte bleibt die seit den BSG-Urteilen vom 28.05.08 neu festzulegenden Praxiskosten. Gab es bereits zu diesem Zeitpunkt deutliche Hinweise auf gestiegene Kosten der „voll ausgelasteten Normpraxis“, liegen uns heute empirische Daten vor, die diese Entwicklung bestätigen. Von herausragender Bedeutung für die notwendigen Anpassungen durch den Bewertungsausschuss werden die unlängst durch das ZI (Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung) erhobenen Daten zur Kostenstruktur sein. An dieser Befragung hat die Gruppe der Psychotherapeuten aus berechtigtem Eigeninteresse mit einer überdurchschnittlich hohen Rücklaufquote engagiert teilgenommen.

Auch wenn laut Zusagen des KBV-Vorstandes (siehe Interview mit Dr. Köhler auf dieser Homepage)  die Prüfung der angemessenen Vergütung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Sicht scheint, so sollte jetzt gegen den Honorarbescheid  I/2010 Widerspruch eingelegt werden, um rückwirkende Ansprüche zu begründen.


Im Mitgliederbereich finden Sie hierzu zwei durch unseren Juristen entwickelte Muster-Widersprüche für das Quartal I/2010 aus denen sie weitere dezidierte Gründe entnehmen können.
Warum zwei Mustertexte? Einige KV’en betrachten es als ein deutliches Entgegenkommen der Widerspruchsführer im Sinne von Bürokratievermeidung, wenn der Widerspruch kurz formuliert ist – andere KV’en kündigen an, argumentativ nicht ausgeführte Widersprüche zu bescheiden bzw. fordern ausgearbeitete Begründungen nach.
 
Bitte achten Sie diesbezüglich auch auf  Veröffentlichungen Ihrer zuständigen DPtV-Landesgruppen. Wenn Sie sich bei Ihrem Widerspruch bezüglich landesspezifischer Besonderheiten unsicher sind, dann sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Landesgruppenvorstand in Verbindung setzen.