Kooperationsformen

Nicht jeder Psychologische Psychotherapeute oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut strebt sofort oder überhaupt eine eigene Zulassung an. Seitdem das VÄndG zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, stehen Psychotherapeuten zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung, an der  ambulanten Versorgung teilzunehmen und diese in Kooperation mit Kollegen zu gestalten.

Freiberuflich:
•    In eigener psychotherapeutischer Praxis (Neugründung bzw. Übernahme einer Einzelpraxis)
•    Mit einem Kollegen in einer Berufsausübungsgemeinschaft
•    Eintritt in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft
•    Eintritt in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit Vertragsarztsitz

Angestellt:
•    Anstellung bei einem Vertragspsychotherapeuten
•    Anstellung im Rahmen des Jobsharing
•    Anstellung in einem MVZ

Umfangreiche Informationen zur Umsetzung der Kooperationsformen finden Mitglieder im Mitgliederbereich unserer Homepage. In Seminaren und Workshops  können Sie diese Möglichkeiten vertiefen und Ihre individuelle Strategie erarbeiten. Sind Sie auf der Suche nach einem Kooperationspartner, schauen Sie bitte in unsere Praxisbörse.