Broschüre "Wenn die Seele krank ist - Psychotherapie im höheren Lebensalter"
Bei rund einem Viertel der älteren Menschen wird eine psychische Störung diagnostiziert. Im Gegensatz zu den Jüngeren ist ihre Suizidalitätsrate doppelt so hoch. Zu selten werden diese Menschen mit Psychotherapie behandelt und zu häufig mit Psychopharmaka. Noch immer glauben selbst Fachleute, dass bei älteren Menschen eine Psychotherapie nichts bringe oder sinnlos sei. Dabei zeigt sich, dass auch hier die Psychotherapie sehr gute Erfolge zeigt und zu erheblicher Verbesserung der Lebensqualität beiträgt.
Die DPtV hat in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine Broschüre herausgegeben, die als Ratgeber für ältere Menschen und für deren Angehörige und Hausärzte gedacht ist und helfen soll, einen leichteren Zugang zur Psychotherapie zu finden.
Die Broschüre erhalten Sie hier zum Herunterladen.
INFORMATION zur Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Welche Voraussetzungen dies sind, erläutern wir im Folgenden.
WER DARF SICH „PSYCHOTHERAPEUT“ ODER „PSYCHOTHERAPEUTIN“ NENNEN?
Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ nur nennen, wer nach einem Uni-versitätsstudium der Psychologie, Medizin oder bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik eine dreijährige Vollzeit- oder fünfjährige Teilzeitausbildung in Psychotherapie abgeschlossen hat. Damit ist ausgeschlossen, dass Psychotherapie von Personen durchgeführt wird, die dafür nicht ausgebildet sind.
DER WEG ZUM PSYCHOTHERAPEUTEN
Patienten können mit ihrer Krankenversicherungskarte direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen.
PRAXISGEBÜHR
Wird in einem Quartal zuerst ein Psychotherapeut aufgesucht, müssen hier die fälligen 10 € gezahlt werden. Sucht der Patient einen Arzt im selben Quartal auf, ist er dort von der Zuzahlung befreit, wenn er die Quittung des Psychotherapeuten vorlegt. Wird in einem Quartal zuerst ein Arzt und dann ein Psychotherapeut aufgesucht, ist er beim Psychotherapeuten von der Zuzahlung befreit, wenn er die Überweisung des Arztes vorlegt. Hierbei ist zu beachten, dass die Überweisung kein Datum aufweist, das nach dem Besuch des Psychotherapeuten liegt.
Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Patienten unter 18 Jahren und solche, die mit einer Bescheinigung der Kranken-kasse belegen, dass sie von der Zuzahlung befreit sind.
BEHANDLUNGSVERFAHREN
Welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Derzeit sind analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie als Kassenleistung anerkannt.
Privat Versicherte sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit der Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden, denn die Bedingungen weichen zum Teil erheblich von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Unabhängig von diesen Bedingungen besteht in der Psychotherapie ein Rechtsverhältnis nur zwischen Psychotherapeut und Patient.
BEI WELCHEN KRANKHEITEN IST EINE PSYCHOTHERAPIE ANGEZEIGT?
Psychotherapie wird u. a. bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt und von Krankenkassen bezahlt:
- Angststörungen
- Depressive Störungen
- Zwangsstörungen
- Psychosomatische Störungen
- Psychische Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer kör-perlicher Erkrankungen, traumatischer Erlebnisse oder Psychosen
- Suchterkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
WIE FINDET MAN EINEN ZUGELASSENEN PSYCHOTHERAPEUTEN?
Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur Psychotherapeuten, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind. Ausnahmen sind Psychotherapien, die im Wege der sog. „Kostenerstattung“ durchgeführt werden.
Wir nennen Ihnen aus unserer Datenbank von 7.000 Mitgliedern unseres Berufsverbandes Adressen von Psychotherapeuten in Ihrer Nähe. Mit einer bequemen Sucheinrichtung auf unseren Internet-Seiten können Sie selbst nach entsprechenden Adressen suchen (www.psychotherapeuten-liste.de).
WIE WIRD EINE PSYCHOTHERAPIE BEANTRAGT?
Nach maximal 5 bis 8 probatorischen Sitzungen (je nach psychotherapeutischem Verfahren), in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Über die einzuhaltenden Formalien klärt Sie der Psychotherapeut auf. Wenn nach den probatorischen Sitzungen und ggf. weiteren diagnostischen Untersuchungen ein Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie gestellt wird, muss als Teil des Antrags eine Bestätigung eines Arztes beigefügt werden (sog. „Konsiliarbericht“), dass aus körperlichen Gründen eine Psy-chotherapie nicht kontraindiziert ist.
Sollte ein größerer Behandlungsumfang notwendig sein, wird eine Langzeittherapie beantragt (bei psychoanalytischer Behandlung ist dies die Regel). Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt dann auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.
DAUER UND UMFANG DER BEHANDLUNG
Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung ist von der Wahl des Behand-lungsverfahrens abhängig. Derzeit stehen bei Verhaltenstherapie höchstens 80 Sit-zungen à 50 Minuten, bei tiefenpsychologi-schen Verfahren höchstens 100 Sitzungen und bei analytischer Psychotherapie bis zu 300 Sitzungen zur Verfügung. Die tatsächli-che Dauer kann deutlich unterhalb dieser Grenzen liegen. Die Häufigkeit der Behand-lungen kann von bis zu 3-mal wöchentlich bis zu 1-mal in zwei oder drei Wochen oder länger variieren.
QUALITÄTSSICHERUNG
Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Psychotherapeuten, die auch Erfahrungen in der Psychiatrie sowie Selbsterfahrung umfasst, wird ein hoher Qualitätsstandard der psychothera-peutischen Behandlung erreicht.
Darüber hinaus trägt die gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fortbildung zur Qualität der Behandlung bei.
Den Informationsflyer "Psychotherapie" zum herunterladen.
Suchen Sie einen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe? Zur Psychotherapeutenliste der DPtV gelangen Sie hier
Zum Weiterlesen:
IQWiG, Merkblatt: Wegweiser Psychotherapie, 2009
Verbraucherzentrale Hamburg, Psychotherapie, Auswahl, Finanzierung, Vertragsbedingungen, Schutz vor Mißbrauch, 2006
Verbraucherzentrale NRW, Chance Psychotherapie, 2002 (derzeit vergriffen, aber im Internet ist der Ratgeber noch erhältlich)


