(Traum-)Beruf Psychotherapeut*in – Wie komme ich an mein Ziel?

Ein großer Schritt ist geschafft! Am 8. November 2019 wurde das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) vom Bundesrat bestätigt. Das ist ein bedeutender Schritt für die Psychotherapie in Deutschland, denn mit dieser Reform wird die Qualifizierung der heutigen Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) neu strukturiert.
Zukünftig wird es ein Studium geben, was mit der Approbationsprüfung abgeschlossen werden kann. Danach folgt eine Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeut*in. Das Gesetz ist zum 1. September 2020 vollumfänglich in Kraft getreten.
Was ist noch zu tun?
Der neue Studiengang muss zunächst von den Universitäten intern geplant und akkreditiert werden. Erst danach wird es möglich sein, sich bei ersten teilnehmenden Unis zu bewerben. Wir gehen davon aus, dass zunächst vor allem Universitäten mit Fachbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie Ausbildungsambulanzen den Studiengang ab Herbst 2020 anbieten und in den nächsten Monaten nach und nach Infos dazu veröffentlichen werden. Für den Bachelor im Fach Psychologie konnte man sich bisher direkt bei Universitäten oder über www.hochschulstart.de bewerben. Dies wird vermutlich auch für den neuen Studiengang, der dann den Anforderungen der neuen Approbationsordnung entspricht, der Fall sein.
Wie sieht der neue Weg aus?

Zukünftig ist der erste Schritt ein Bachelorstudiengang Klinische Psychologie/Psychotherapie, welcher später zur Approbationsprüfung berechtigt. Dem Bachelor folgt der Master „Psychotherapie“ mit abschließender Approbationsprüfung. Die neue Berufsbezeichnung lautet dann Psychotherapeut*in. Um in vollem Umfang (mit Kassensitz) psychotherapeutisch tätig sein zu können, müssen Sie als Assistenzpsychotherapeut*innen, wie andere akademische Heilberufe auch, eine Weiterbildung absolvieren. In der Weiterbildung spezialisieren Sie sich entweder für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen oder auf Neuropsychologie (NP) und auf mindestens ein Psychotherapieverfahren, also Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Anschließend heißen Sie zum Beispiel „Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche (Verhaltenstherapie)“. Erst dieser Abschluss ist vergleichbar mit dem der heutigen KJP beziehungsweise PP.
Abitur 2020 – Wege zum Ziel
Neuer Weg: Fachpsychotherapeut*in

Für alle, die ihr Studium nach dem 1. September 2020 aufnehmen werden, besteht die Möglichkeit des Psychotherapiestudiums mit anschließender Weiterbildung.
Quereinstieg und alternative Wege
Nicht alle Universitäten werden bis zum Wintersemester 2020 den neuen Studiengang Psychotherapie anbieten können. Wir gehen davon aus, dass Studierende weiterhin an einigen Unis mit dem Psycholgiestudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie starten können. Die Unis werden dann vermutlich im Verlauf des nächsten Jahres die Studiengänge an die neuen Kriterien anpassen.
Der neue angepasste Bachelor ist polyvalent konzipiert, das bedeutet mit Inhalten verschiedener Studienrichtungen zum Beispiel Psychologie, Pädagogik und Medizin. So sollte es eigentlich Möglichkeiten des Quereinstiegs geben. Die Praxis wird zeigen, ob und wie das möglich ist.
Jetzt im Bachelor Psychologie/Pädagogik – Wie geht es dann weiter?
Alter Weg: Psychologische Psychotherapeut*innen

Psychotherapieausbildungen können noch bis Ende 2032 nach dem alten Ausbildungsweg beendet werden. Im Härtefall (zum Beispiel Familiengründung oder Krankheit) kann die Übergangsfrist auf Antrag bis 2035 verlängert werden. Zu bedenken gilt, dass Studium und Psychotherapieausbildung zügig absolviert werden sollten. Es zeichnet sich bereits ab, dass einige Ausbildungsinstitute die Psychotherapieausbildung nach dem alten System nicht mehr bis 2032/2035 anbieten werden.
Alter Weg: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Psychotherapieausbildungen können noch bis Ende 2032 nach dem alten Ausbildungsweg beendetwerden. Im Härtefall (zum Beispiel Familiengründung oder Krankheit) kann die Übergangsfrist auf Antrag bis 2035 verlängert werden. Zu bedenken gilt, dass Studium und Psychotherapieausbildung dann zügig absolviert werden sollten. Es zeichnet sich bereits ab, dass einige Aus- und Weiterbildungsinstitute die Psychotherapieausbildung nach dem alten System nicht mehr bis 2032/2035 anbieten werden.
Übergangsregelungen für Studierende der Psychologie - vom alten zum neuen Weg

Das neue Reformgesetz gibt den Universitäten die Möglichkeit, Übergangsregelungen zwischen altem und neuem Studium anzubieten. Davon können Studierende der Psychologie profitieren. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht absehen, wie viele und welche Unis Nachqualifizierungskurse nach dem Bachelor anbieten werden. Auch ist noch nicht klar, inwieweit ein Wechsel vom alten Psychologie-Bachelor auf den neuen Psychotherapie-Master zwischen verschiedenen Unis realisierbar sein wird, gegebenenfalls wird ein Umstieg nur innerhalb einer Uni möglich sein.
Jetzt im Master Psychologie/Pädagogik
Wie geht es dann weiter?
Die Studierenden, die aktuell im Master studieren, sollten ihr Studium und die Psychotherapieausbildung wie geplant auf den alten Wegen abschließen.
An einigen Universitäten wird diskutiert, ob Master-Studierende der Psychologie (mit klinischen Inhalten) nicht auch Nachqualifizierungskurse besuchen und sich dann neu für den Masterstudiengang Psychotherapie bewerben können. Das sollte im Einzelfall vor Ort abgeklärt werden.
Pädagog*innen/Psycholog*innen (Dipl., M.A.)
Kann ich damit noch in die Psychotherapieausbildung starten?
Bis Ende 2032 können Psycholog*innen die Ausbildung zur PP/KJP noch nach dem alten Weg absolvieren. Pädagog*innen können bis dahin noch KJP werden. Im Härtefall (zum Beispiel Familiengründung oder Krankheit) kann die Übergangsfrist auf Antrag bis 2035 verlängert werden. Zu bedenken gilt, dass die Psychotherapieausbildung zügig absolviert werden sollte. Es zeichnet sich bereits ab, dass einige Ausbildungsinstitute die Ausbildung nach dem alten System nicht mehr bis 2032/2035 anbieten werden.
Ausländischer Studienabschluss
Wie sehen die Möglichkeiten hier aus?
Ein bis zum 31. August 2020 im Ausland erworbener Studienabschluss in Psychologie oder Pädagogik muss durch die Kultusministerkonferenz (siehe www.anabin.de) als gleichwertig anerkannt werden. Dann kann eine Ausbildung zur PP oder KJP nach dem alten Weg begonnen werden. Ob und unter welchen Bedingungen nach Ende der Frist eine Zulassung zur Approbationsprüfung und ein Einstieg in die fachpsychotherapeutische Weiterbildung möglich sein wird ist ungeklärt.
Jetzt in Psychotherapieausbildung
Was ändert sich für PiA?
Wir empfehlen, die Ausbildung zügig zu beenden und sich gegebenenfalls bestätigen zu lassen, dass die Ausbildung am Institut zu Ende geführt werden kann.
NEU: Ab dem 1. September 2020 haben Sie für die sozialversicherungspflichtige praktische Tätigkeit (1.200 Std. Psychiatrie) Anspruch auf ein monatliches Entgelt von mindestens 1.000 Euro. Wie genau das umgesetzt wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen. Auch die Vergütung der Ausbildungstherapien wird neu geregelt. Seit 22. November 2019 müssen die Institute mindestens 40 % des Umsatzes für die Ausbildungstherapien an die PiA weitergeben.
Approbationsprüfung in Sicht?
Nutzen Sie das E-Learning mit Original-IMPP-Approbationsfragen auf www.piaportal.de.

Wie geht es weiter?
Mit diesem Reformgesetz kommen enorme Herausforderungen auf den Berufsstand zu. Universitäten, Psychotherapeutenkammern und die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute stehen vor großen Herausforderungen:
Die Approbationsordnung wurde im Februar 2020 im Bundestag verabschiedet. Die Inhalte des Studiums und der Approbationsprüfung liegen damit vor. Die Universitäten können die Akkreditierung der neuen Studiengänge beantragen und zum Wintersemester 2020/2021 erste Bachelor- und Master-Studiengänge in Psychotherapie anbieten.
Die Musterweiterbildungsordnung wird von den Psychotherapeutenkammern erarbeitet. Die Verabschiedung erfolgt voraussichtlich im März 2021. Die Umsetzung in den Landespsychotherapeutenkammern voraussichtlich im Herbst 2021. Der Aufbau und Start der ersten Weiterbildungsgänge zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten könnte dann im Herbst 2023 erfolgen.
Online-Veranstaltungen
Psychotherapie Aus- und Weiterbildung – Quo vadis?

Haben Sie noch Fragen?
Hotline Ausbildungsreform
Dienstags von 15 bis 16 Uhr
Telefon: 030 235009-26
onlineredaktion@piaportal.de
3. Dezember 2020
Im Bus und auf dem Sofa: Überall lernen mit DPtV E-Learning
24. November 2020
Video, PiA-Vergütung, DiGA und Qualitätssicherung – Resolutionen auf Deutschem Psychotherapeutentag
13. November 2020
„PiA sollten wie Akademiker bezahlt werden!“
24. Oktober 2020
Gesprächskreis II (GK II): Resolution für eine angemessene Vergütung der Praktischen Tätigkeiten I und II
5. Oktober 2020
Schlecht bezahlt, oft unversichert: PiA dürfen nicht durchs Raster fallen
1. September 2020
„PiA müssen ab sofort mindestens 1000 Euro monatlich erhalten“
20. August 2020
In Hamburg geht es los …
14. Februar 2020
Bundesrat beschließt Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
28. Januar 2020
Psychotherapie-Studium mit starkem Praxisbezug
27. Januar 2020
Stellungnahme zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
Historie
2019
22. November 2019
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
14. November 2019
Approbationsordnung: DPtV kommentiert Referentenentwurf
8. November 2019
Ausbildungsreform: Bundesrat beschließt PsychThGAusbRefG
23. Oktober 2019
Ausbildungsreform: Studiengänge sollen schon 2020 beginnen
18. Oktober 2019
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung - Wesentliche Neuerungen für den ganzen Berufsstand!
26. September 2019
Bundestag beschließt neue Ausbildungsstruktur für Psychotherapeut*innen
25. September 2019
Ausbildungsreform am 26.09. im Bundestag: DPtV befürwortet Verabschiedung
24. Juni 2019
Fachtagung zur Ausbildungsreform – Wie kann die Reform gut gelingen?
9. Mai 2019
1. Lesung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
6. Mai 2019
PiA-News 1.2019 zur Ausbildungsreform
12. April 2019
Finanzierungsvorschläge zur ambulanten Weiterbildung von RA Dr. Markus Plantholz
12. April 2019
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“
30. Januar 2019
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“
2018-2013
April 2018
Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz: Eckpunkte der zukünftigen Weiterbildung aus Sicht der DPtV
Dezember 2016
Novellierung des PsychThG/Reform der Ausbildung zum PP und KJP
Oktober 2014
Ausbildungsreformmodelle
Mai 2014
Approbation direkt nach dem Studium?
2013 bis 2014
Ideenwettbewerbe – Fachtagungen zur Vorbereitungen der Ausbildungsreform