Mit der Pflicht einer sorgfältigen Dokumentation korrespondiert das Recht von Patient*innen, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Die Rechtsgrundlagen finden sich im Berufsrecht, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und in den vertragsärztlichen Regelungswerken. Kenntnisse hierüber sind für jede Psychotherapeutin und jeden Psychotherapeuten unerlässlich. Die Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht kann zu rechtlichen Problemen und zu Abrechnungsproblemen führen.
Im Seminar soll es daher um die Frage gehen: Wie setze ich diese Verpflichtungen in der Praxis um?
Möglichst praxisorientiert werden folgende Themen behandelt:
- Gesetzliche Grundlagen und Inhalte der Dokumentation
- Rechtliche Folgen bei unzureichender Dokumentation
- Einsichtsrechte und Auskunftspflichten
- Lösungsvorschläge für eine gute Dokumentation
Der Vortrag ist interaktiv, d.h. Fragen an die Referentinnen sind willkommen.
Referentinnen:
- Dipl.-Psych. Sabine Schäfer
Psychologische Psychotherapeutin (TP, VT). Seit 1989 niedergelassen in freier Praxis, Stellvertretende Bundesvorsitzende der DPtV, aktiv in verschiedenen Gremien der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). - Anne Maria Günther
Juristin bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. Zuvor Stabsstelle Gesundheitspolitik in der Bundesgeschäftsstelle der DPtV
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt.
Referentinnen | Dipl. Psych. Sabine Schäfer & Anne Maria Günther |
Datum | 05. Februar 2021 |
Zeit | 17:00 – 20:30 Uhr |
Ort | Online |
VA-Nr. | 2021.01 |
Kosten | 80,00 € für Mitglieder der DPtV / 120,00 € für Nicht-Mitglieder |
Die Akkreditierung bei der PTK NRW ist beantragt.
Leider ist diese Veranstaltung bereits ausgebucht. Die Landesgruppe Nordrhein bemüht sich um einen weiteren Termin.
Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung am 02.02.21 den Zugangslink sowie technische Informationen zum Online Seminar.
Die Anmeldung ist nur online möglich; telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen per Fax können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Mitglieder der Landesgruppe Nordrhein werden bis zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Anmeldung bevorzugt berücksichtigt; es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen.
Ab zwei Wochen vor der Veranstaltung erhalten Mitglieder anderer Landesgruppen der DPtV und Nicht-Mitglieder gleichberechtigt Zugang zu der Veranstaltung; auch hier gilt die Reihenfolge der Anmeldungen.