Rechtsfragen

In juristischen Fragen rund um das Berufs- und Sozialrecht arbeiten wir eng mit der Kanzlei Dr. Halbe Rechtsanwälte  www.medizin-recht.com zusammen.

Juristische Erstberatung für Mitglieder durch den Verbandsjustiziar

Mitglieder der DPtV können ab dem 01.04.2009 eine Rechtsberatung zu Sonderkon-ditionen durch den Justitiar der DPtV, Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd Halbe und sein Anwaltsteam in Anspruch nehmen.

Die Erstberatung wird zu folgenden Themen angeboten:

  • Praxisabgabe/Praxisübernahme
  • Anstellungsmöglichkeiten im Bereich der ambulanten Versorgung
  • Job-Sharing-Gemeinschaftspraxis
  • Kooperationsmöglichkeiten (Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis,MVZ)

Jedes Verbandmitglied kann pro Themenbereich einmal pro Kalenderjahr eine Erstberatung zu einem bevorzugten Pauschalhonorar von 39,00 € zzgl. MwSt. in Anspruch nehmen. Die Erstberatung, beinhaltet eine telefonische Beratung bis zu einer Dauer von 15 Minuten. Im Anschluss erhält das Mitglied eine Checkliste, die die spezifischen Problembereiche des jeweiligen Themenkreises in Stichworten wiedergibt. Entscheidet sich das Mitglied nach der Inanspruchnahme einer Erstberatung innerhalb der nächsten sechs Monate die Kanzlei Dr. Halbe - RECHTSANWÄLTE mit der Erstellung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem besprochenen Themenkomplex zu beauftragen, wird das Erstberatungshonorar auf die entstehenden Kosten angerechnet.

Bitte nehmen Sie zur Inanspruchnahme unseres Angebotes unter der Telefonnummer 0221/577790 unmittelbar Kontakt zur Kanzlei Dr. Halbe – RECHTSANWÄLTE auf. Dort nennen Sie dem Sekretariat den Grund Ihres Anrufes und den Themenbereich, damit Sie entweder unmittelbar mit einem der Berater verbunden werden oder einen Rückruftermin vereinbaren können.

Zusätzliche Informationen zu aktuellen Themen, Urteile sowie die Möglichkeit einen Newsletter zu aktuellen Rechtsfragen zu beziehen finden Sie auf der Homepage unseres Justitiars unter www.medizin-recht.com.

Ansprechpartner in der Kanzlei Dr. Halbe –Rechtsanwälte sind neben unserem Justitiar, Herrn Dr. Bernd Halbe, die Rechtsanwälte Jens-Peter Jahn, Dr. Dr. Thomas Ufer und Caroline von Prittwitz.

 

Steuerfragen

Die DPtV Kooperiert mit ADVISION:

 

Kostenfreie Beratungshotline für unsere Mitglieder: Mittwochs 11 - 13 Uhr

Mit der ADVISION stellt die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung ein bundesweites, auf Heilberufe und Psychotherapeuten spezialisiertes Partnernetz vor. ADVISION ist ein Verbund von über 200 Steuerberatern an mehr als 140 Standorten in ganz Deutschland. Diese sind auf die steuerliche, betriebswirtschaftliche und strategische Beratung von Heilberuflern und Psychotherapeuten spezialisiert. Ziel ist es, Psychotherapeuten auf die Veränderungen des Marktes einzustellen und wirtschaftlich dauerhaft erfolgreich zu machen.

ADVISION bietet dafür Unterstützung, z. B. in folgenden Punkten:
• Spezialisierung im Gesundheitsmarkt
• Kooperationsmöglichkeiten von Einzelpraxen
• Vernetzung von Psychotherapeuten mit Ärzten

Durch die bundesweite Präsenz der ADVISION ist immer die persönliche Nähe zu dem Mandant gegeben. Jeder Mandant hat einen persönlichen Ansprechpartner und wird direkt und individuell beraten.

Kontakt: ADVISION®, Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mauerstr. 86-88, 10117 Berlin, Tel.: 030 22 64 - 12 15, Fax: 030 22 64 - 12 35, Mail: advision@etl.de

 

Wirtschaftsdienste

In Fragen rund um die Versicherung Ihrer psychotherapeutischen Berufstätigkeit oder Ihrer Psychotherapeutischen Praxis wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Wirtschaftssdienste:

SigmundCare                                                                               Wirtschaftsdienst Elbrecht

www.asp-muenster.de                                                               www.wirtschaftsdienst-elbrecht.de

 

Vertragspartner

Die DPtV kooperiert mit der Deutsche Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppenkrankenversicherungsvertrages.
Profitieren Sie jetzt von den Steuervorteilen des Bürgerentlastungsgesetzes und den vorteilhaften Konditionen des Gruppenversicherungsvertrages mit der DKV.

Mit der Deutschen Ärzteversicherung D.Ä.V besteht eine Kooperation im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages für ein Altersvorsorgepaket  DocD'or auf der Grundlage einer individuellen Bedarfsanalyse.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Praxis

Die Berufsgenossenschaft BGW fordert von den Psychotherapeuten den Nachweis für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Praxis. Wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss sein Unternehmen von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen lassen. Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2.

In Arzt- und Psychotherapeutischen Praxen hat der/die Chef/in die Wahl:

Bei maximal 50 Beschäftigten stehen zwei Betreuungsvarianten zur Verfügung:

Vereinbarung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Praxis mit einem Unternehmen auf dem freien Markt
Hier kooperiert die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung mit dem HDS Arbeitsschutz und im Wege eines Rahmenvertrags bietet Ihnen dieser günstige Bedingungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Praxis an. Den Vertrag finden Sie hier.

Schulung für den Unternehmer
Der Grundgedanke: Inhaber von Kleinbetrieben haben eine besondere Nähe zu ihrem Betrieb und ihren Mitarbeitern. Sie sind die besten Experten für die Betriebsabläufe. Bei der Alternativbetreuung stellen sie deshalb selbst fest, was zu tun ist und wann sie Unterstützung benötigen. Das nötige Fachwissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeiten sie in Unternehmerschulungen. Insgesamt sechs Lehreinheiten à 45 Minuten sind zu absolvieren, später folgen regelmäßige Auffrischungen. Bei besonderen Anlässen wie zum Beispiel der Betriebsgründung oder der Umgestaltung von Arbeitsplätzen muss weiterhin der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung aber nur bei Bedarf.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage der Berufsgenossenschaft unter www.bgw-online.de
Die BGW hat in dieser Frage auch ein zentrales Servicetelefon eingerichtet: (01805) 24 26 27

(14 Cent pro Minute, für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Tarife gelten).

 

Praxiswert - Praxiskauf - Praxisverkauf

In konkreten betriebswirtschaftlichen Fragen zur Bestimmung des Praxiswertes, der Planung eines Praxisverkaufes oder Kaufes kooperieren wir mit dem Dipl.-Kfm./Dipl.-Psych. Peter Moldenhauer.