Digitale Anwendungen in der psychotherapeutischen Praxis
Digitale Anwendungen finden zunehmend Eingang in das Gesundheitswesen und damit auch prinzipiell in psychotherapeutische Praxen. Die Gesundheitspolitik räumt der Digitalisierung im Gesundheitswesen hohe Priorität ein und hat dazu bisher, unter Vernachlässigung wichtiger Kritik aus den Berufsverbänden, etliche gesetzliche Vorschriften erlassen.
- Jüngst wurde das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet.
- Durch das E-Health-Gesetz aus der letzten Legislaturperiode des Bundestags wurde die verpflichtende Anbindung der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen an die Telematikinfrastruktur eingeführt.
- Weitere digitale Anwendungen wie E-Mail und Messenger-Dienste zur Kommunikation, Online-Terminvereinbarung, digitale Kommunikation mit der jeweiligen KV (z.B. Quartalsabrechnung, eTerminservicestelle) oder mit anderen Praxen (z.B. KV-Connect) werden von unterschiedlichen Anbietern etabliert und weiter entwickelt.
- Onlineprogramme, ob zur Selbsthilfe oder mit therapeutischem Anspruch, werden auf Websites oder in App-Stores angeboten und finden zum Teil Nachfrage bei Betroffenen und Ratsuchenden.
In dieser unübersichtlichen Situation versucht die DPtV Sie durch den digitalen Dschungel zu begleiten und Ihnen Orientierung für Ihre psychotherapeutische Tätigkeit zu geben.

Sicherheit first, Digitalisierung second!
Digitale Anwendungen bergen bestimmte Risiken. Die Sicherheit und Vertraulichkeit des therapeutischen Raums sind notwendige Voraussetzungen für die psychotherapeutische Behandlung. Die DPtV ist sich dieser Herausforderung im digitalen Zeitalter bewusst. Wir versuchen, uns aktiv und kritisch in der Mitgestaltung der digitalen Kommunikation und der weiteren digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen zu beteiligen.
Datenschutz und Datensicherheit
Für Datenschutz und Datensicherheit in Ihrer Praxis und die Einhaltung der Schweigepflicht müssen Sie in eigener Verantwortung sorgen. Hierzu haben die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsame aktuelle Empfehlungen herausgegeben. Die DPtV unterstützt Sie durch Informationen und Anleitungen speziell für Ihre psychotherapeutische Praxis.
- DPtV-Infoblatt: Datensicherheit – die 10 wichtigsten Anforderungen an die Praxis IT (Login)
- Empfehlungen zur IT-Sicherheit in Praxen der KV Westfalen-Lippe
- Mit Sicherheit gut behandelt. Sicherer und datenschutzgerechter IT-Einsatz
- Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in Praxen (Empfehlungen der KBV und BÄK)
- DPtV-Infoblatt: Datenschutz in der psychotherapeutischen Praxis (Login)
- Technische Umsetzung zur Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung (Empfehlungen KBV und BÄK)
NEU - exklusiv für Mitglieder
Informationen für Mitglieder unter Digitale Praxis im INTERNEN Bereich
14. Januar 2021
100 Tage Gesundheits-Apps: Wirksamkeitsnachweis fehlt
22. Dezember 2020
IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV: Praxis-IT absichern
30. Oktober 2020
Psychotherapeutenverbände verabschieden Resolutionen zum Schutz der Gesundheitsdaten
17. September 2020
Gesundheits-Apps: „Patient*innen werden zu Versuchskaninchen“
15. September 2020
PDSG gefährdet Vertrauensverhältnis – KBV-Vertreterversammlung unterstützt Antrag der Psychotherapeut*innen
20. August 2020
Patientendaten digital – Sicherheit keine Nebensache!
19. Februar 2020
Geschützter Behandlungsraum auch im digitalen Zeitalter
6. November 2019
Apps müssen wirken, nicht nur „positiv versorgen“
27. September 2019
1. Bundestags-Lesung DVG: „Sensible Gesundheitsdaten besonders schützen"
29. August 2019
„Software kann in Krisen nicht handeln“ - DPtV: Nachbesserungen im Digitale-Versorgung-Gesetz notwendig
Digitalisierung – Highway to Health?
Rund ums Thema Sicherheit, den Risiken, Kosten aber auch Nutzen digitaler Anwendungen drehte sich unser DPtV-LunchTalk am 21. November 2019 in Berlin.
„Um eine App auf Datensicherheit zu prüfen, brauche ich eine Woche. Patient*innen müssen sich also darauf verlassen können, dass jemand anders für sie die Risiken abschätzt“, forderte IT-Analyst Martin Tschirsich auf dem DPtV-LunchTalk. Unter dem Titel „Highway to Health“ diskutierte Tschirsich mit Dr. Markus Müschenich, Geschäftsführer der Firma „Flying Health“ über die Digitalisierung im Gesundheitswesen. „Über allem steht für uns das Selbstbestimmungsrecht für Patient*innen“, sagte Barbara Lubisch (DPtV-Bundesvorstand), die im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft moderierte. >>>
21. November 2019
LunchTalk „Digitalisierung – Highway to Health?“ (mit Videos)
Telematikinfrastruktur
Die verpflichtende Einführung der Telematikinfrastruktur ist aktueller Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen und soll grundlegend die digitale Kommunikation der beteiligten Akteure ermöglichen. Aktuell ist die Durchführung des Versichertenstammdatenabgleichs (VSDM) die einzige verpflichtende Anwendung für die Versicherten. Weitere für die Versicherten freiwillige Anwendungen sind geplant.
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA)
Psychotherapeutische Videositzungen

Die Videositzung ist eine weitere digitale Anwendung in der medizinischen Versorgung. Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass umfassend medizinische und psychotherapeutische Leistungen über Videokontakte ermöglicht werden sollen. Im November 2018 haben dazu die Delegierten des Deutschen Psychotherapeutentages die Muster-Berufsordnung der Psychotherapeuten angepasst und darin die Bedingungen festgelegt, unter denen solche Videositzungen stattfinden können.
Am 15. April 2019 wurde die Psychotherapie-Vereinbarung (PTV) und die Anlage 31b des Bundesmantelvertrags entsprechend geändert (siehe § 17 der PTV) und der Videokontakt mit Patienten grundsätzlich für Psychotherapeut*innen ermöglicht.
Zum 1. Oktober 2019 wurde dann schlussendlich der EBM so angepasst, dass die Durchführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Videositzungen auch für ausgewählte Leistungen des Kapitel 23 und 35 möglich ist.
- Videosprechstunde: Übersicht zur Vergütung von der KV
- Für die Videosprechstunde dürfen nur KBV-zertifizierte Anbieter genutzt werden. Zudem sind weitere Regelungen wie die schriftliche Vereinbarung mit den Patient*innen zu beachten. Siehe dazu die Infos der KBV.
- Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer
- Psychotherapie-Vereinbarung
- Anlage 31b – Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V
Exklusiv für Mitglieder
Informationen zu Videositzungen
Praxisvorlage: Information und Einwilligung zu Videositzungen
11. Mai 2020
DPtV-Umfrage zu Video und Telefon in der Corona-Pandemie
11. Februar 2020
Abrechnung Psychotherapeutische Videositzungen
15. Oktober 2019
Psychotherapeutische Videositzungen möglich - mit Begrenzungen